Der Begriff steht inzwischen in vielen Angeboten, erklärt wird er selten. Dabei ist der zertifizierte Verwalter einer der wenigen Qualitätsnachweise in der Immobilienverwaltung, die nicht selbst vergeben, sondern extern geprüft werden. Für eine Eigentümergemeinschaft ist das ein handfestes Auswahlkriterium.
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Zertifizierter Verwalter nach §26a Wohnungseigentumsgesetz darf sich nennen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abgelegt hat. Geprüft werden die drei Bereiche, an denen Verwaltung in der Praxis scheitert oder gelingt: rechtliche Grundlagen des Wohnungseigentums, kaufmännische Verwaltung samt Abrechnung und Rücklage sowie technische Grundlagen von Gebäuden und Erhaltung.
Anders als eine Mitgliedschaft in einem Verband ist die Zertifizierung keine freiwillige Zugehörigkeit, sondern eine bestandene Prüfung. Beides kann nebeneinander stehen, aber nur eines davon ist im Gesetz verankert.
Seit wann können Eigentümer das verlangen?
Seit Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Das heißt: Ein einzelner Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Für sehr kleine Anlagen, in denen ein Eigentümer selbst verwaltet, gelten Ausnahmen. Ob eine solche Ausnahme greift, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Worauf sollte eine Gemeinschaft bei der Auswahl achten?
- Lassen Sie sich den Nachweis der Zertifizierung zeigen, nicht nur die Formulierung im Angebot.
- Fragen Sie, wie viele Einheiten je Mitarbeiter betreut werden. Diese Zahl sagt mehr über Erreichbarkeit aus als jedes Versprechen.
- Klären Sie, was in der Pauschale enthalten ist und welche Leistungen gesondert abgerechnet werden.
- Fragen Sie nach der Erreichbarkeit im Notfall und danach, wer im Urlaub übernimmt.
- Lassen Sie sich zeigen, wie Sie als Eigentümer an Ihre Unterlagen kommen, ohne jedes Mal nachfragen zu müssen.
Wie halten wir es bei EQ Immobilien?
Emanuel Eichler hat die Prüfung zum zertifizierten Verwalter vor der IHK abgelegt und ist zusätzlich qualifizierter Immobilienverwalter (IHK) und Immobilienmakler (IHK). Für Ihre Gemeinschaft heißt das zweierlei: Die Voraussetzung nach §26a WEG ist erfüllt, und ein Beschluss über die Bestellung ist an dieser Stelle nicht angreifbar.
Alle Unterlagen landen bei uns digitalisiert im Eigentümerportal, vom Abfallkalender bis zum aktuellen Zahlungsstand. Wie ein Wechsel abläuft, wenn Ihre Gemeinschaft ihn beschließt, steht im Beitrag Verwalter wechseln.
Häufige Fragen zum Thema
Kurz beantwortet.
- Wer stellt die Zertifizierung nach §26a WEG aus?
- Die Prüfung wird vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Geprüft werden rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen der Wohnungseigentumsverwaltung.
- Kann ein einzelner Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen?
- Ja. Seit Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung, sodass ein Wohnungseigentümer sie verlangen kann. Für sehr kleine Anlagen mit einem Eigentümer als Verwalter gelten Ausnahmen.
- Ist eine Verbandsmitgliedschaft dasselbe wie eine Zertifizierung?
- Nein. Eine Mitgliedschaft ist eine freiwillige Zugehörigkeit, die Zertifizierung nach §26a WEG ist eine bestandene Prüfung vor der IHK und im Gesetz verankert.


