Wissen · Häufige Fragen
Fragen, klar beantwortet.
Sobald man sich mit Immobilien beschäftigt, tauchen viele Fragen auf. Hier die häufigsten Antworten, präzise und ohne Marketingsprech.
Häufige Fragen
Kategorie 01 · Immobilienwert
Bewertung, transparent.
Für Eigentümer erstellen wir ein Kurzgutachten zu Ihrer Immobilie kostenfrei, ganz gleich, ob Sie verkaufen möchten oder den Wert für andere Zwecke benötigen.
Unsere Rechnung dahinter ist einfach: Sind Sie mit der Bewertung zufrieden, empfehlen Sie uns weiter. Genau von diesem Empfehlungsgeschäft leben wir.
Für eine seriöse Wertermittlung kennt die ImmoWertV drei Verfahren: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Immobilienart ab.
Unter bestimmten Umständen ist auch eine Kombination dieser Methoden möglich. Wir wählen den Weg, der zur Lage, Nutzung und Marktsituation Ihrer Immobilie passt.
Um einen realistischen, am Markt tatsächlich erzielbaren Wert zu ermitteln, sollten möglichst präzise Dokumente vorliegen. Zu den wichtigsten zählen: Grundbuchauszug, Baujahr und Bauunterlagen, Wohnflächenangaben, Energieausweis, Teilungserklärung (bei Wohnungen) sowie Angaben zu Renovierungen und Hausgeld.
Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Beschaffung nicht vorhandener Unterlagen.
Der Wert von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken in Südbaden lässt sich nicht pauschal oder online seriös ermitteln. Jede Immobilie ist ein Unikat, einmalig in Lage, Architektur und Ausstattung.
Eine seriöse Bewertung basiert auf umfassenden Informationen und berücksichtigt alle wertrelevanten Einflussfaktoren. Genau das schützt Sie vor Fehleinschätzungen, die im sechsstelligen Bereich liegen können.
Nein. Der von uns ermittelte Wert spiegelt den marktgerechten Preis wider, unter dem mit gesunder Nachfrage und angemessener Vermarktungsdauer zu rechnen ist.
Vor dem Verkauf erstellen wir eine individuelle Vermarktungsstrategie und evaluieren mit Ihnen gemeinsam, ob ein höherer oder bewusst niedrigerer Angebotspreis in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Kategorie 02 · Makler
Maklerarbeit, ehrlich erklärt.
Ja, natürlich. Es besteht keine Maklerpflicht. Dann müssen Sie allerdings alle Aufgaben, die mit dem Verkauf einhergehen, selbst übernehmen, Besichtigungen koordinieren, Unterlagen zusammentragen, Bonität prüfen, Kaufvertrag vorbereiten.
Wenn Sie nicht regelmäßig Immobilien verkaufen, sind Kaufinteressenten Ihnen meist im Vorteil: Sie kennen Marktpreise und verhandeln routiniert. Sprechen Sie uns einfach an und wägen Sie in Ruhe ab, ob wir der richtige Partner sind.
Maklervermittlungsportale sind selten eine echte Hilfe, dahinter stehen Geschäftsmodelle, nicht Qualitätsurteile. Schauen Sie sich stattdessen die Informationsangebote verschiedener Makler im Internet an. Gute Makler informieren offen, transparent und nehmen sich Zeit für Aufklärung statt Verkaufsdruck.
Kombinieren Sie den ersten Kontakt mit einer Besichtigung Ihrer Immobilie. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen im ersten Termin sofort der „richtige Verkaufspreis" und ein Maklervertrag präsentiert werden. Bleiben Sie entspannt, vergleichen Sie.
Nein. Wir sind in ganz Baden-Württemberg und in Einzelfällen auch deutschlandweit und international tätig. Wir verfolgen ausdrücklich keinen rein regionalen Ansatz.
Durch ein vielfältiges Netzwerk können wir Sie auch bei speziellen Objekten und Orten begleiten. Unsere Arbeit findet sowohl vor Ort als auch digital statt, weite Wege sind dank Digitalisierung und verlässlicher Partner kein Hindernis.
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Viele Faktoren spielen eine Rolle. Für ein Einfamilienhaus unter normalen Rahmenbedingungen sind circa 90 Tage anzusetzen, vom Verkaufsstart bis zur notariellen Beurkundung.
Vor der eigentlichen Vermarktung benötigen wir etwa zwei bis drei Wochen Vorlauf: Vor-Ort-Termin, Unterlagen zusammentragen, Verkehrswertermittlung, Exposé erstellen. Die anschließende Vermarktung dauert in der Regel 70 bis 90 Tage. Bei deutlich kürzeren Zeiten ist davon auszugehen, dass der Preis zu niedrig kalkuliert war.
Die Provision wird erst fällig, sobald ein Vertrag unterzeichnet wird, bei Vermietung mit dem Mietvertrag, bei Verkauf mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
Bei speziellen Vermarktungskonzepten, die den üblichen Rahmen der Maklertätigkeit übersteigen, können auch vorher Kosten anfallen. Das besprechen wir grundsätzlich offen und vorab mit Ihnen.
Kategorie 03 · Recht
Rechtsfragen, klar geordnet.
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen Nebenkosten an, die unbedingt mit kalkuliert werden sollten. Die wichtigsten: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % des Kaufpreises), Notar- und Grundbuchkosten (1,5–2,0 %), Maklergebühren (bis 3,57 %).
Dazu kommen je nach Situation Renovierungs- und Modernisierungskosten, Umzugskosten und gegebenenfalls Sachverständigenhonorare. Eine saubere Vorab-Kalkulation verhindert böse Überraschungen bei der Finanzierung.
In der Regel übernimmt der Käufer die Kaufnebenkosten und kalkuliert sie in die Finanzierung ein. Eine Ausnahme bilden die Maklerkosten: Diese werden seit Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Bei Gewerbeobjekten, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken greift das Gesetz nicht. Bauherren, die ein Grundstück zum Hausbau erwerben, werden durch die Gesetzesänderung also nicht entlastet.
Grundsätzlich gilt nach § 23 EStG: Verkaufen Sie Ihre Immobilie erst zehn Jahre nach dem Kauf, fallen keine Steuern an. Innerhalb dieser Frist wird bei Gewinn die Spekulationssteuer fällig.
Gewinne aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie sind steuerfrei, die Zehnjahresfrist greift hier nicht. Voraussetzung: Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Auch die Nutzung durch kindergeldberechtigte Kinder oder den Ehepartner zählt als „eigener Wohnzweck".
Die Energieeinsparverordnung verpflichtet jeden Verkäufer, dem potenziellen Käufer spätestens beim Besichtigungstermin einen Energieausweis zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob Sie freihändig oder über einen Makler verkaufen. Wer die Pflicht missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 €.
Es gibt zwei Varianten: Den Energieverbrauchsausweis (basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre) und den Energiebedarfsausweis (analysiert den baulichen Zustand). Welcher für Ihr Objekt nötig ist, hängt von Baujahr und Sanierungsstand ab. Wir informieren Sie und beschaffen den Ausweis schnell und günstig.
Der Kaufvertrag verpflichtet Sie als Verkäufer, die Immobilie frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (§ 433 BGB). Standardmäßig verkaufen Sie „gekauft wie gesehen" und schließen damit Gewährleistungsansprüche für normal erkennbare Mängel aus.
Sie haften jedoch für Mängel, die ein Interessent bei der Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennen kann und auf Ihre Information angewiesen ist, etwa Denkmalschutz oder ein feuchter Keller. Mängel arglistig zu verschweigen oder zu kaschieren, ist nicht zulässig und kann bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag führen.
Kategorie 04 · Verwaltung
WEG und SEV, klar getrennt.
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen. Auftraggeber ist die Eigentümergemeinschaft als Ganzes, bestellt wird der Verwalter per Beschluss in der Eigentümerversammlung.
Die Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV, arbeitet dagegen für einen einzelnen Eigentümer und kümmert sich um dessen Wohnung: Mietvertrag, Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Ansprechpartner für den Mieter. Beides lässt sich kombinieren, ist aber rechtlich und wirtschaftlich sauber zu trennen.
Wir führen die Beschlüsse der Eigentümerversammlung aus und erledigen die laufende Verwaltung nach §27 Wohnungseigentumsgesetz: Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Einzug und Überwachung der Hausgelder, Führung der Konten der Gemeinschaft, Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern, Versicherungsfälle, Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung samt Beschluss-Sammlung.
Alle Unterlagen werden digitalisiert und im Eigentümerportal bereitgestellt, vom Abfallkalender bis zum aktuellen Zahlungsstand. Jeder Eigentümer sieht damit jederzeit den Stand seiner Gemeinschaft, ohne auf eine Rückmeldung warten zu müssen.
Bei der Mietverwaltung, also der Sondereigentumsverwaltung, übernehmen wir für Sie als Eigentümer den kompletten Betrieb Ihrer vermieteten Wohnung: Auswahl und Bonitätsprüfung der Mieter, Mietvertrag, Übergabe und Rücknahme, Mieteingangskontrolle und Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Mietanpassungen sowie die Koordination von Reparaturen im Sondereigentum.
Sie bleiben Entscheider, wir übernehmen die Arbeit und die Erreichbarkeit. Für Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen oder mehrere Einheiten halten, ist das der Unterschied zwischen einer Kapitalanlage und einem zweiten Job.
Der Wechsel wird in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Seit der WEG-Reform kann der Verwalter jederzeit und ohne wichtigen Grund abberufen werden, der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§26 Absatz 3 WEG).
In der Praxis läuft es so: Wir erstellen Ihnen ein Angebot und einen Beschlussvorschlag, den Sie in die Versammlung einbringen. Nach dem Beschluss übernehmen wir die Unterlagen vom bisherigen Verwalter, prüfen Konten, Rücklage und offene Vorgänge und melden uns bei allen Eigentümern und Dienstleistern.
Der zertifizierte Verwalter ist ein gesetzlich geregelter Nachweis: Vor der Industrie- und Handelskammer wird geprüft, ob rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen der Wohnungseigentumsverwaltung sicher beherrscht werden. Seit Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt.
Emanuel Eichler hat diese Prüfung abgelegt und ist zusätzlich qualifizierter Immobilienverwalter (IHK) und Immobilienmakler (IHK). Für Ihre Gemeinschaft heißt das: die Voraussetzung nach §26a WEG ist erfüllt, ein Beschluss über die Bestellung ist nicht angreifbar.
Üblich ist eine monatliche Pauschale je Einheit, die die laufende Verwaltung abdeckt. Leistungen, die nicht jede Gemeinschaft braucht, etwa eine außerordentliche Eigentümerversammlung, die Begleitung einer größeren Sanierung oder Sonderabrechnungen, werden gesondert ausgewiesen.
Wir legen das vor Vertragsschluss offen, damit die Gemeinschaft weiß, was in der Pauschale enthalten ist und was nicht. Ein Angebot erstellen wir nach Objektgröße, Anzahl der Einheiten und Zustand der Unterlagen.
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